20.11.2020: Anfrage gem. § 22 Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Nettetal
bzgl. der Beschulung von Kindern mit einem Anspruch auf Hausunterricht nach § 21 SchulG NRW und zur Schulsozialarbeit
25.09.2020: Forderung der WIN-Fraktion nach Öffnung des Wahlamtes am Samstag, den 26.09.2020 zur Verlängerung der Briefwahlzeiten
27.08.2020: Anfrage gem. § 22 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Nettetal bzgl. des Sachstands zum Färsenmastbetrieb Ritzbruch
26.05.2020: Anfrage gem. § 22 Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Nettetal bzgl. der derzeitigen und zukünftigen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Nettetal aufgrund der Corona-Pandemie
08.04.2020: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates, einen kommunalen NetteRettungsschirm bis zu 10 Mio. € für die Nettetaler Wirtschaft aufzuspannen
08.03.2020: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates zu prüfen, ob das Problem der fehlenden Raumkapazitäten im Rathaus durch den Bau eines C2C-Solitärs auf dem Parkplatz zur Kempener Str./Richtung Süchtelner Str. dauerhaft gelöst werden kann
06.12.2019: Antrag Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates, ob das Sprechtheaters Werner-Jaeger-Halle (WJH) "saniert" oder eine nachhaltige und barrierefreie Multifunktionshalle (MFH) gebaut werden soll, über einen Ratsbürgerentscheid freizugeben, damit alle Nettetalerinnen und Nettetaler über diese Frage entscheiden und tatsächlich umfangreich partizipieren können
23.11.2019: Antrag vom 04.11.19 inkl. der am 21.11.2019 vorgetragenen Begründung auf Neubau einer nachhaltigen und behindertengerechten Multifunktionshalle mit den zu Protokoll gegebenen Referenzobjekten (S. 3 bis 4)
14.11.2019: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates, die städtischen Kinderspiel- und Bolzplätze entsprechend der DIN EN 1176 mit Hinweisschildern auszustatten, die notwendige Informationen enthalten
13.11.2019: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates, die Verwaltung mit einem Schreiben an die Landesregierung NRW sowie die im Düsseldorfer Landtag vertretenen Fraktionen zu beauftragen, um auf die rechtliche und tatsächliche Diskrepanz des § 132 c SchulG-NRW hinzuweisen mit der Bitte, diesen schnellstmöglich entsprechend pädagogischen Gesichtspunkten zu ändern, um SchülerInnen, die besonderer Zuwendung bedürfen, bestmöglich zu beschulen 04.11.2019: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates, anstatt der sog. "Sanierung" des Sprechtheaters Werner-Jaeger-Halle (WJH) eine nachhaltige und behindertengerechte Multifunktionshalle (MFH) zu bauen
31.10.2019: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates, auf der Friedrichstr. gegenüber der
Ein-/Ausfahrt des Ochsenpfuhls einen Verkehrsspiegel anzubringen
30.10.2019: Anfragen gem. § 22 der Geschäftsordnung des Rates zur Verkehrssituation am Wylreweg
10.10.2019: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates, den Behindertenparkplatz an der Zweifachturnhalle in Kaldenkirchen ("Hölle West") in die Nähe des Haupteingangs/Aufzugs zu
verlegen
07.07.2019: Sachanträge gem. § 15 der Geschäftsordnung des Rates zur Vorlage 2142/2014-20 "Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW und Antrag der CDU-Fraktion bzgl. klimafreundliche Stadt Nettetal"
04.06.2019: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates, für jeden gefällten Baum im Stadtgebiet drei neue Bäume, möglichst standortnah, anzupflanzen
30.04.2019: Anfrage gem. § 22 der Geschäftsordnung des Rates zum Thema „hauptamtliche Gerätewarte“;
Ausschusses für Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr vom 02.04.2019
31.03.2019: Antrag gem. § 4 Abs. 3 (ggf. gem. § 15 Abs. 2) der Geschäftsordnung des Rates, zu prüfen, ob es aufgrund der Verkehrssituationen vor Kitas zu Gefährdungen kommt sowie ggf. unter Einbeziehung der zuständigen Polizeidienststellen Maßnahmen zur Entschärfung zu ergreifen
22.03.2019: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates, die im Ausschuss für Stadtplanung am 29.09.2010 (Vorlagen-Nr. 512/2009-2014) beschossene Ausbauplanung auf der Breyeller Straße und Johannes-Cleven-Straße hinsichtlich fehlender Kennzeichnung der Fußgängerüberwege vom bzw. zum Haupteingang der Ludbach-Passage umzusetzen
21.12.2018: Rechtmäßigkeitsüberprüfung der Beschlüsse des Rates der Stadt Nettetal vom 06.11.2018
(Ratsvorlagen-Nr. 1817/2014-20 und 1818/2014-20) 06.11.2018: Antrag gem. § 16 Abs. 1 m) der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse, die Tagesordnungspunkte TOP Ö 3 – Wahl eines Ersten Beigeordneten und Bestellung zum allgemeinen Vertreter – sowie TOP Ö 4 – u.a. Zuordnung der Geschäftsbereiche des Ersten Beigeordneten und Neubesetzung des Technischen Dezernats von der Tagesordnung abzusetzen. 17.10.2018: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates, das Blindenleitsystem in der Lobbericher Innenstadt zu
überprüfen und Vorschläge für eine Nachbesserung zu unterbreiten 11.09.2018: Anfrage gem. § 15 GO des Rates und der Geschäftsordnung, wie sich relativ und absolut gesehen - das
Verhältnis von Einkommen der Familien zu den Kita-Beiträgen staffelt? 26.06.2018: Anfrage gem. § 15 der Geschäftsordnung des Rates, welche Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Verkehrs- und Parkplatzsituation, plant die
Stadtverwaltung anlässlich des Aufstiegs von SC Union Nettetal 1996 e.V. in die Fußball-Oberliga 03.05.2018: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates,die Technische Beigeordnete zur Ersten Beigeordneten zu bestellen 03.05.2018: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates, eine Dezernentenstelle einzusparen und dazu ein Gesamtkonzept zu entwickeln 22.02.2018: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse auf Ausschussumbesetzung im Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften 14.01.2018: Antrag gem. § 4 Abs. 3 GO des Rates, zu prüfen, ob sich die Stadt Nettetal/NetteBetrieb mit ihren
städtischen Gebäuden/Einrichtungen an die in verschiedenen Ortsteilen gestartete Nachfragebündelung
der Deutschen Glasfaser (DG) beteiligt 28.11.2017: Antrag gem. § 4 Abs. 3 GO des Rates, die Nettetaler Eltern zu 100 % mit Kita-Plätzen zu versorgen 28.11.2017: Anfrage gem. § 22 GO des Rates, zu den Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Elternbeitragssatzung 08.11.2017: Antrag gem. § 4 Abs. 3 GO des Rates, bei zukünftigen Verkäufen von VeNeTe-Grundstücken durch die WFG das im Vermarktungsvertrag vom 23.05.2003 in § 5 Nr. 2 festgelegte "Einvernehmen mit der Stadt" vom Rat beschließen zu lassen 08.08.2016: Anfrage gem. § 22 GO des Rates bezüglich des Grillens bzw. des Picknicks des Scheichs Mohammed
bin Raschid Al-Maktum im Naturschutzgebiet (NSG) mit einer "Duldung" der Nettetaler
Verwaltungsspitze 25.02.2016: Antrag eine Einwohnerfragestunde zu Beginn der Ratssitzungen für eine einjährige Testphase
(01.05.2016 – 30.04.2017) einzuführen 17.02.2016: Anfrage gem. § 22 GO des Rates bezüglich der Höhe des
Zuschussbedarfs für die Tickets der Werner-Jaeger-Halle 17.02.2016: Antrag den Grundsteuerhebesatz B auf 515 Punkte zu erhöhen (GPA-Empfehlung) und dafür den
PlanAusgleich und alle WIN-Anträge zum Haushaltsausgleich als erledig zu betrachten 18.11.2015: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse, die offene Kinder- und
Jugendarbeit möge in den Freizeiteinrichtungen Spiele für Bedürftige sammeln und das Ausleihen von
Spielen an Kindern, insbesondere an Flüchtlingskindern, ermöglichen 14.11.2015: Antrag nach der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse auf Einführung der Pferdesteuer in Nettetal 11.11.2015: Anfrage gem. § 22 GO des Rates, ob eine Nachtragssatzung gem. § 81 Gemeindeordnung NRW erforderlich
ist 11.11.2015: Anfrage gem. § 22 GO des Rates bezüglich des Verwaltungsvorschlags „Schließung des Lehrschwimmbeckens
in Breyell“ 04.11.2015: Gebündelte Einzelanträge gem. § 15 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse zur Vorlage
Nr. 0601/2014-20, die zu einem Haushaltsüberschuss sowie zum Abbau des strukturellen Defizits auf
Null schon in 2016 führen 28.10.2015: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse, Details im Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen offenzulegen 21.10.2015: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse auf Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung vom oberen Teil der Straße „Lambertimarkt“ (vom Sparkassengebäude an) bis zum Beginn der Einbahnstraße „Kirchweg“ 15.09.2015: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse auf Prüfung, ob das
Spielmobil ab sofort auch Flüchtlingsheime und umliegende Spielplätze anfahren kann 12.09.2015: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse, bei der Beratung des
Forstwirtschaftsplans die Kommentierungen der Biologischen Station dazu, den Beratungsvorlagen
beizufügen 06.03.2015: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates
und der Ausschüsse auf Auflösung mit anschließender Neubildung und Neubesetzung des Rechnungsprüfungsausschusses, des
Betriebsausschusses NetteBetrieb sowie des Ausschusses für Kultur und Städtepartnerschaften 03.03.2015: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates
und der Ausschüsse auf externe, neutrale Moderation des
Entscheidungsprozesses im Hinblick auf die Zukunft der Werner-Jaeger-Halle 26.11.2014: Anfrage gem. § 22 der Geschäftsordnung des
Rates und der Ausschüsse zur Entwicklung des Elternbeitragsaufkommens und der
Kostenentwicklung bei den Kitas 06.10.2014: Anfrage gem. § 22 der Geschäftsordnung des
Rates und der Ausschüsse zur Sicherheit bei den in Nettetal stattfindenden St.
Martinszügen und Karnevalszügen 29.06.2014: Antrag den den Tagesordnungspunkt "Einrichtung eines seperaten Workshops Erneuerbare
Energien im Rahmen des kommunalen Klimaschutzkonzepts für Nettetal" aufzunehmen 26.06.2014: Antrag den Ausschuss für Soziales, Arbeit und
Senioren um den Bereich Stiftungen zu erweitern und beim Auschuss für Schule
und Sport zu streichen; Sitzungsvorlage Nr. 0015/2014-20) 26.06.2014: Antrag zur Bildung eines eigenen Ausschuss zur
Inklusion (Sitzungsvorlage Nr. 0015 bzw. 0016/2014-20) 26.06.2014: Antrag zur Anpassung der Anzahl der Aufsichtsräte
im Aufsichtsrat der Stadtwerke Nettetal GmbH und im Aufsichtsrat des
Krankenhauses Nettetal GmbH anzupassen (Sitzungsvorlage Nr. 0016/2014-20) 6.9.2013: Antrag zur Konkretisierung des Grünflächenkonzepts (Vorlage Nr. 1478/2009-14)Sehr geehrter Bürgermeister Wagner, wir bitten Sie, in den nächsten Sitzungen des Betriebsausschusses NetteBetrieb sowie im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz folgenden Antrag zu berücksichtigen: Antrag sowie Erläuterung dazu:
Erläuterung: Aus unserer Sicht haben Lebewesen und ihre Vielfalt einen grundlegenden und nicht in Frage zu stellenden Eigenwert. Dies gilt erst recht im Bereich der Grünanlagen der Stadt Nettetal. Dazu hat der Rat am 08.03.2012 u.a. das Leitziele: „Lebensqualität erhalten“ verabschiedet. Es beinhaltet:
Auch heißt es in den Vorbemerkungen zu den Leitzielen 2015+, dass Nettetal auf seine Stärken baut, wozu auch die Netteseen als Naturraum von überregionaler Bedeutung gehören. Mit dieser Klarstellung im Grünflächenkonzept wollen wir, dass die Stadt als gutes Vorbild vorangeht und das Stadtgrün nicht nur auf seine Funktion reduziert wird. Zu 6 des Grünflächenkonzepts, S. 24 ff., insbesondere S.
25:
Begründung: Das Grünflächenkonzept ist in dieser Fassung eine umfassende und dezidierte Bestandsaufnahme der Situation. Es lässt aber leider einige konzeptionelle Aspekte vermissen, die Bedeutung und Funktion des Stadtgrüns klären und die Ansätze zum nachhaltigen und bewältigbaren Umgang mit den Grünflächen in der augenblicklichen angespannten, finanziellen Lage aufzeigen und konkretisieren. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 16.05.13 haben wir unsere Vorschläge mündlich vorgetragen. Verwaltungsseitig sind unsere Vorschläge wohlwollend zur Kenntnis genommen worden, wobei wir aufgefordert wurden, unsere Konkretisierungen in Antragsform einzureichen. Dem kommen wir nun nach. 11.12.2012:Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wagner,
9.11.2012: Antrag auf Beschluss der Vorlage Nr. 651/2009-14 vom 04.02.2011Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wagner, Antrag: Die Vorlage Nr. 651/2009-14, die eine Anpassung der Satzung der Stadt Nettetal über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Nettetal vorsieht, wird beschlossen. Begründung: Die Vorlage wurde von der Verwaltung am 08.02.2011 erstellt und vom Planungsausschuss am 24.02.2011 einstimmig zur Beratung in die Fraktionen verwiesen. Nach nahezu zwei Jahren gehen wir davon aus, dass der Beratungsvorgang abgeschlossen wurde. Zentraler Punkt der Vorlage ist die Erhöhung der Anteile der Beitragspflichtigen an Straßenbaumaßnahmen sowie einige rechtliche Anpassungen. Für detaillierte Informationen verweisen wir auf die Vorlage und die dazugehörige Anlage (Zusammenstellung der Beitragsanteile aus den Satzungen der kreisangehörigen Kommunen sowie ein Vorschlag der Verwaltung zur Erhöhung der Anteile der Beitragspflichtigen). Aufgrund der im HFWA am 27.09.12 vorgestellten Verschlechterung des Defizits im HH-Entwurf 2013 auf minus 6.762.237 € müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, um dieses Defizit zu verbessern, insbesondere solche, die schon seit fast zwei Jahren hätten beschlossen werden müssen. Vorlage Erhöhung KAG-Beiträge [PDF] 8.11.2012: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und WIN:Maßnahmenkatalog zur Haushaltskonsolidierung und Anpassung der mittelfristigen Finanzplanung an die veränderten Rahmenbedingungen Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wagner, Antrag: 1. Für den Haushalt 2013 wird angesichts der großen Haushaltslücke eine Ergebnisverbesserung von mindestens 500.000 € angestrebt. Die Verwaltung wird beauftragt, dazu bis zur Ratssitzung am 18.12.12 einen Maßnahmenkatalog vorzuschlagen, der auf der Einnahmen- und auf der Ausgabenseite entsprechende Ansatzpunkte zusammenstellt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die mittelfristige Finanzplanung auf die veränderten Rahmendaten, wie sie sich u.a. aus den GFG-Veränderungen ergeben, anzupassen. Trotz verringerter Schlüsselzuweisungen muss dabei ein ausgeglichener Haushalt mit einer Abschmelzung des strukturellen Defizits auf Null die Zielperspektive sein. Begründung: 1. Trotz teilweise sehr schwieriger Rahmenbedingungen muss es gemeinsames Anliegen von Verwaltung und Politik sein und bleiben, die städtischen Finanzen zu konsolidieren und einen strukturell ausgeglichenen Haushalt als Zielperspektive anzustreben. Aufgrund der im HFWA am 27.09.12 vorgestellten Veränderungsliste zum HH-Entwurf 2013 muss das Thema der Haushaltskonsolidierung mit noch größerer Dringlichkeit in den Blick genommen werden – gibt es gegenüber dem Stand der Einbringung am 03.07.12 zum Stand HFWA am 27.09.12 eine Verschlechterung um minus 4.008.184 € auf minus 6.762.237 €. Ziel des Antrages ist es, durch einen Maßnahmenkatalog auf der Einnahmen- und Ausgabenseite das drastische Haushaltsdefizit zu verkleinern. Schon für den Haushalt 2012 wurde ein entsprechender Maßnahmenkatalog einstimmig auf den Weg gebracht und als „Haushaltsbegleitbeschluss“ in der Ratssitzung am 14.12.11 beschlossen. Das große Haushaltsdefizit im Entwurf 2013 legt es nahe, einen solchen Maßnahmenkatalog auch für das kommende Haushaltsjahr zu beschließen. 2. Bei der Einbringung des Haushaltsentwurfs in der Ratssitzung am 03.07.12 hat der Bürgermeister eine mittelfristige Finanzplanung vorgelegt. Er hat einen Weg zu einem (fast) ausgeglichenen Haushalt bis 2016 aufgezeigt mit einem Minus von nur noch knapp 82.000 €. Durch die im HFWA am 27.09.12 eingebrachte Veränderungsliste zum HH-Entwurf muss die mittelfristige Finanzplanung als richtungweisender politischer Orientierungsrahmen und Zielbenennung für die Zukunft den deutlich veränderten Zahlen angepasst und entsprechend aktualisiert werden. Auch wenn sich die Rahmenbedingungen nach dem GFG für Nettetal deutlich negativ entwickeln, so muss die mittelfristige Finanzplanung weiterhin einen strukturell ausgeglichenen Haushalt als politisches Zielperspektive im Auge behalten. 8.11.2012: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und WIN zur Konkretisierung einer ParkraumbewirtschaftungSehr geehrter Herr Bürgermeister Wagner, Antrag: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen einer Konkretisierung der Parkraumbewirtschaftung
Begründung: Im Rahmen der Haushaltsberatungen des letzten Jahres hatten die Fraktionen von WIN und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam die Erarbeitung eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes für Nettetal beantragt. In dem Antrag wurde darauf hingewiesen, dass eine Parkraumbewirtschaftung bereits 2007 im Rahmen der FSK diskutiert, aber nicht weiterverfolgt wurde. Mit Schreiben vom 09.12.11 hatte die Verwaltung zum Entwurf des Nachtragshaushaltes u.a. einen Vermerk des Fachbereiches 32 zur Gebührenhöhe bei einer möglichen Einführung von Parkraumgebühren erstellt (Anlage 4). Hiernach ergibt sich eine geschätzte jährliche Einnahme von rund 315.000 € unter Berücksichtigung folgender Parameter: Durchschnittliche Parkplatznutzung von 50 %, Berücksichtigung von 350 der ca. 700 vorhandenen Parkplätze, Gebührenpflicht von 8.00 – 18.00 h und samstags von 8.00-14.00 h sowie Parkgebühren von 50 Cent/Std. bei maximaler Dauer von 2 Stunden. Für Parkautomaten wird bei Erwerb einmalig mit rund 105.000 € und jährlichen Folgekosten von ca. 52.000 € für Service und Unterhaltung kalkuliert, bei einem Mietmodell mit Kosten von 100.000 €. Für die Herrichtung der Fundamente für die Automaten sind einmalig 10.000 € anzusetzen. An Wenigereinnahmen für die Erhebung von Verwarnungs- und Bußgeldern wird mit jährlich 40.000 € gerechnet. Unberücksichtigt in dem Vermerk sind der zusätzliche Personalaufwand für Wartung und regelmäßige Geldentleerung sowie Mehrkosten für Sondertasten und eine Chipkartenfunktion z.B. in Verbindung mit der NetteCard. In der Ratssitzung am 14.12.11 wurde einstimmig beschlossen, die Beratungen über ein Parkraumbewirtschaftungskonzept in die zuständigen Fachausschüsse zu verweisen, was bisher aber noch nicht weiter geschehen ist. Gleichzeitig wurde eine Aufstockung der Verwarnungs- und Bußgelder von 140.000 € auf 170.000 € beschlossen. Von der Verwaltung wurde dabei in den ergänzenden Informationen zum Entwurf des Nachtragshaushaltes 2012 vom 09.12.11 angesprochen, dass nach einer aktuellen Auswertung des FB Sicherheit und Ordnung jährlich rund 11.000 Verwarnungen in Höhe von 5 € ausgesprochen werden, geschätzte 1/3 dieser Verwarnungen mit einen Mehrertrag von rund 15.000 – 20.000 € pro Jahr aber „aufgestockt“ werden könnten. Ebenfalls wird aufgeführt, dass eine Ausweitung der Flächen mit Parkscheibenregelung möglich wäre. Mehrere Bespiele dazu aus den Stadtteilen Kaldenkirchen und Lobberich werden genannt. Mehreinnahmen von rund 10.000 € könnten durch diese Ausweitung einer Parkscheibenregelung jährlich erzielt werden. Der Verein NettePunkt hat sich nach einem Gespräch mit der Verwaltung zur möglichen Einführung von Parkscheinautomaten in Nettetal mit Schreiben vom 25.11.11 an die Ratsmitglieder gewandt und sich sehr kritisch zu einer solchen Maßnahme geäußert. Die Einführung von Parkgebühren würde der notwendigen Stärkung der Ortskerne entgegenstehen. Verwiesen wird auch auf die Konkurrenz zu den benachbarten Mittelstädten und zu den gleich großen Städten der Nachbarschaft. Nettetal habe „durch die Nichterhebung von Parkgebühren einen Standortvorteil, der nicht aufgegeben werden sollte.“ Ordnungspolitisch wesentlich verträglicher sei eine Erhöhung der Verwarnungsgelder bei Verkehrsverstößen im ruhenden Verkehr und damit „eine nicht unwesentliche Verbesserung für den städtischen Haushalt ohne Aufwandserhöhung zu erreichen.“ Nach der Abwägung aller Argumente erscheint es den antragstellenden Fraktionen von WIN und Bündnis 90/Die Grünen nicht sinnvoll, im Rahmen des beantragten Parkraumbewirtschaftungskonzeptes die Einführung von Parkscheinautomaten weiter zu verfolgen. Auch deshalb, weil in den umliegenden Kreiskommunen außer in Viersen und Kempen keine entsprechenden Parkgebühren erhoben werden. Neben den Vereinigungen der Einzelhändler gab es auch aus dem Bereich der Kommunalpolitik wie zuletzt von der CDU ablehnende Stimmen gegenüber Parkgebühren. Den Fraktionen von WIN und Bündnis 90/Die Grünen erscheint es deshalb zielführender, ein Parkraumbewirtschaftungskonzept über die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder und über eine Ausweitung von Parkscheibenregelungen weiter zu verfolgen – und über diese Wege Mehreinnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu erzielen. Anfrage gem. § 22 GO des Rates zur Mandatswahrnehmung bei den erweiterten Schulkonferenzen aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Schule, Familie, Jugend und Sport vom 09.03.2010 (Vorlage-Nr.: 285/2009-14)Sehr geehrter Bürgermeister Wagner, 1. Wie viele erweiterte Schulkonferenzen bei welchen Schulen haben nach dem o.g. Beschluss stattgefunden? 2. Wer hat als Vertreterin bzw. Vertreter des Schulträgers als beratendes Mitglied an diesen Schulkonferenzen teilgenommen? Wir bitten, die Teilnahme anhand der entsprechenden Teilnehmerlisten zu dokumentieren. 3. Ist es bei den beratenden Mitgliedern zu Vertretungsfällen gekommen? Wenn ja, wie sind die stellvertretenden Mitglieder informiert worden, um das Mandat verantwortungsbewusst wahrnehmen zu können? 4. Wie wurde das Ziel der Verwaltung, als Schulträger ein möglichst abgestimmtes Verfahren zu gewährleisten, umgesetzt? Wann haben diese Abstimmungsgespräche zwischen der Verwaltung und den vom Ausschuss entsandten beratenden Mitgliedern stattgefunden? Begründung: 1. Herrn Boyxen, (CDU) Stellvertreter: Herr Rothstein, (Die
Grünen) Der Beschluss hat zum Ziel, die Benennung über den Einzelfall hinaus zu regeln. Durch die Benennung von Vertreterinnen bzw. Vertreter sollte ferner sichergestellt werden, dass die Beteiligung des Schulträgers auch im Verhinderungsfall gewährleistet ist, wobei bis zu drei Vertreterinnen und Vertreter des Schulträgers beratend teilnehmen können. Um ein möglichst abgestimmtes Verhalten zu gewährleisten, wollte die Verwaltung anstreben, vor der jeweiligen Sitzung der erweiterten Schulkonferenz eine Abstimmung zwischen der Verwaltung und den vom Ausschuss entsandten beratenden Mitgliedern herbeizuführen. Es erscheint uns fraglich, ob diese Ziele in der Vergangenheit auch umgesetzt worden sind. ABK, Grüne, SPD und WIN stellen gemeinsamen Antrag zur SchuldiskussionDie Fraktionen der ABK, Grünen, SPD und WIN beantragen zur nächsten Schulausschusssitzung die Gründung eines Workshops zum Schulstandort Kaldenkirchen. Nur so sei es möglich einen momentan nicht vorhandenen breiten schulpolitischen Konsens aller Akteure herzustellen und dann in der nächsten Schulausschuss-Sitzung im September die so wichtige zukunftsorientierte Grundsatzentscheidung zu treffen. Genauigkeit muss vor Schnelligkeit gehen, so die Fraktionsvorsitzenden. Eine verlässliche Klarheit über die zukünftige Schulstruktur könne nur dann geschaffen werden, wenn für die politische Entscheidungsfindung alle Abwägungsargumente auf dem Tisch liegen. Nach Ansicht der Fraktionen ist der Informationsfluss durch die Verwaltung insgesamt zu einseitig, um eine abgewogene und zukunftsfähige Entscheidung treffen zu können. Deshalb soll zusätzlich der Sachverstand der Bezirksregierung mit eingebunden werden, damit alle zurzeit noch fehlenden Argumente und Fakten auf den Tisch kommen. Vertreter der Eltern und der Lehrer sollen zu diesem Workshop eingeladen werden. Die Eltern und die Schulen können somit ihr Wissen und Ihre Meinungen mit einbringen. Die sinkenden Schülerzahlen und die weiterhin sehr hohe Ablehnungsquote an der Gesamtschule zwingen die Politik zum Handeln. Teile des CDU Antrags auf Aufstockung der Gesamtschule wurde jetzt als Verwaltungsvorlage eingebracht. Das größte Problem an der Vorlage ist die fehlende Neutralität. Die Verwaltung argumentiert in Ihrer umfangreichen Vorlage sehr stark contra Sekundarschule, ohne die großen Vorteile dieser neuen Schulform angemessen darzustellen. Ob die Vergrößerung der Gesamtschule und deren Aufspaltung auf zwei Standorte überhaupt genehmigt wird ist sehr ungewiss. Sollte die Bezirksregierung diesen Weg nicht genehmigen bliebe alles beim Alten. Dies gilt es tunlichst zu verhindern. Der Workshop bietet die Möglichkeit einen tragfähigen Konsens für einen neuen Schulentwicklungsplan herzustellen und für Nettetal das beste Bildungsangebot zu schaffen. Prüfauftrag zu einer energieeffizienten StraßenbeleuchtungPrüfauftrag zu einer energieeffizienten Straßenbeleuchtung unter Berücksichtigung der Verordnung (EG) Nr. 245/2009 der Kommission vom 18. März 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Leuchtstofflampen ... [PDF] Antrag auf Abschaffung der Finanz- und Strategiekommission (FSK)Ziel des Antrages ist es, mehr Transparenz herzustellen und Kosten einzusparen. Die FSK hat in dieser Wahlperiode bislang 13 Mal nicht-öffentlich getagt. Ursprünglich hatte sie den Namen „Finanzsanierungskommission“. Insbesondere im Hinblick auf die Vielzahl der Einsparbemühungen im Haushalt 2007 machte sie Sinn. So konnte erreicht werden, dass gute Konsoldierungsergebnisse erreicht wurden und nicht jeder angedachte, aber dann doch nicht realisierte Einsparvorschlag frühzeitig die Öffentlichkeit verschreckte. In dieser Wahlperiode wurde der Name in „Finanz- und Strategiekommission“ verändert. Diesem Namen wird die FSK seit langem nicht mehr gerecht. Eine abgestimmte Strategie gibt es nämlich nicht. Gerade die Ratssitzung vom 14.12.2011 zeigte, dass die FSK ad absurdum geführt wurde. Eine Einigung zum Nachtragshaushalt kam erst in der Ratssitzung – nach Sitzungsunterbrechung – zustande und nicht – wie es eigentlich dem Sinn und Zweck der FSK entsprochen hätte – in der FSK selbst. Des Weiteren ist die FSK auch nicht effektiv. Effektiv ist sie nicht, weil die Themen logischerweise in den öffentlichen Ausschüssen und damit doppelt behandelt werden. Allerdings findet dann aufgrund der „Vorberatungen“ bzw. durch das „Einholen eines Stimmungsbildes“ oft eine verkürzte Paralleldebatte statt, so dass die Öffentlichkeit den Diskussionsprozess oft nicht transparent nachvollziehen kann. Auch führt die Vielzahl von Themen-Überschneidungen bei den Entscheidungsträgern oft zu Irritationen. Denn für die, die der FSK angehören, sind die Themen schon hinreichend bekannt. Anderseits ist nicht auszuschließen, dass diejenigen, die nicht der FSK angehören, davon ausgehen, dass die in der FSK behandelnden Themen schon faktisch entschieden worden sind. Jedoch sollten alle Stadtverordnete die Chance haben, an den wichtigen Diskussionsprozessen teilnehmen zu können. Ferner ist die FSK kostenintensiv. An der FSK nehmen eine Vielzahl von städtischen Spitzenbeamten teil. Die hier entstehenden Personalkosten fallen ohnehin bei den öffentlichen Ausschüssen an, so dass durch den Wegfall der FSK auch Personalkosten eingespart werden. Ferner kommen dazu noch Personalkosten, die für die Organisation einschließlich der Erstellung des Protokolls entfallen. Auch ist die FSK nicht zwingend erforderlich. Mit dem Ältestenrat gibt es bereits ein zuständiges und effektives Gremium für Organisationsfragen und nicht-öffentliche Themen. Antrag zur Aufhebung der Begrenzung bei der Vergabe der Ehrenamtskarte NRW auf nur drei PersonenDie Ehrenamtskarte NRW können in Nettetal von allen ehrenamtlich Tätigen beantragt werden, die die Voraussetzungen dazu erfüllen. Eine von der Verwaltung ursprünglich angedachte Begrenzung auf nur drei Personen pro Jahr soll aufgehoben werden. [...] [PDF] Vergünstigungen mit der Ehrenamtskarte in Nettetal [PDF] Prüfauftrag zur möglichen Wiederinbetriebnahme des Saals Aktuell in HinsbeckDie Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Bedingungen der Saal Aktuell als Festsaal für den Stadtteil Hinsbeck wieder genutzt werden könnte. Das Ergebnis ist dem Betriebsausschuss NetteBetrieb sowie dem Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften zur Beratung vorzulegen. [...] [PDF] Anfrage: Wie hoch ist der finanzielle Nachteil, den die Stadt durch die Nichtanpassung der Gewerbesteuer an den fiktiven Hebesatz des GFG erleidet?Sehr geehrter Bürgermeister Wagner, wir bitten Sie, uns bis zur nächsten Ratssitzung schriftlich folgende Frage zu beantworten: Begründung: In der HFA-Sitzung am 09.06.2011 wurde eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes in 2011 um 10 v.H. mit knapper Mehrheit abgelehnt. Wir argumentierten u.a., dass die Stadt mit der Nichtanhebung des Hebesatzes auf den fiktiven GFG-Hebesatz auf jeden Fall einen finanziellen Nachteil dadurch erleidet, dass die normierte Steuerkraft geringfügig höher ist als die reale Steuerkraft. Diese Tatsache würde sich auf die künftigen Schlüsselzuweisungen negativ auswirken. Der CDU-Fraktionsvorsitzende erwähnte darauf sinngemäß, dass durch die Nichtanpassung des Gewerbesteuerhebesatzes auf den fiktiven Hebesatz im GFG „nur“ ein finanzieller Nachteil von 2.000 bis 3.000 € entstünde. Diese Aussage halten wir für äußerst fragwürdig: In der Verwaltungsvorlage Nr. 688/2009-14 und im Vermerk des ZB 22 vom 17.01.2011 wurden die möglichen Einnahmen bei einer Anhebung des Hebesatzes um 10 v.H. mit ca. 244.000 € kalkuliert. Also würde eine Anhebung des Hebesatzes um 1 v.H. ca. 24.400 € ausmachen. Zwischen diesem, durch die Nichterhöhung verbundenen Einnahmeausfall und dem vom CDU-Fraktionsvorsitzenden genannten Nachteil besteht eine erhebliche Differenz. Daher bitten wir Sie, uns die voraussichtlichen finanziellen Nachteile darzustellen. Hajo Siemes, Fraktionsvorsitzender Die Antwort der Stadtverwaltung hierzu [PDF]Anträge der WIN-Fraktion zu den Haushaltsberatungen des Doppelhaushaltes 2011/2012
Gemeinsame Anträge der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und WIN zu den HaushaltsberatungenSehr geehrter Bürgermeister Wagner, Hajo Siemes Antrag „Verwendung des städtischen Anteils an der Goerigk-Stiftung“ [PDF]Sitzungsvorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.1.2011 [PDF] Stiftungsurkunde im Original (1,3MB) [PDF] target="_blank" Auszug aus dem Testament der Johanna Goerigk [PDF] target="_blank" zugehörige Presselinks: GN
vom 24.2.2011 Kein
Stiftungsgeld für Mensa Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wagner, Anfrage:
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