Klimaschutz Aktivitäten
Nachstehend einige Beispiele unserer Bemühungen in Sachen Klima- und Naturschutz, die im Rat der Stadt Nettetal behandelt wurden.
Gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen vom 22.11.2022 zur Beauftragung einer kommunalen Wärmeplanung:
Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Abstimmung mit den Stadtwerken Nettetal GmbH eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Dazu wird ein Förderantrag an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz über die Kommunalrichtlinie im Rahmen des neuen Förderschwerpunktes „Impulsprogramm für kommunale Wärmeplanung“ über 90% der anfallenden Kosten gestellt. Die voraussichtlichen Kosten in Höhe von 90.000€ werden in die Veränderungsliste aufgenommen und die Fördermittel im Umfang von 90% zur Finanzierung entgegengestellt
Mit im Rat am 11.05.2022 beschlossen: Billigkeitsrichtlinie für kommunale Klimaschutzinvestitionen – Beschaffung städtischer e-Fahrzeuge:
1. Der geplanten Beschaffung dreier städtischer e-Fahrzeuge wird zugestimmt.
2. Für den kommunalen Eigenanteil werden außerplanmäßige Ausgaben in Höhe von bis zu 18.500 Euro genehmigt. Die Deckung erfolgt im Rahmen des Jahresabschlusses.
Antrag vom 16.06.2021 zur Festlegung von Umfangkriterien für die Nach-oder Ersatzpflanzung von Bäumen auf städtischen Boden:
Der Ausschuss für Umwelt – und Klimaschutz möge beschließen:
1. Bei dem Entfernen von Bäumen auf städtischen Grund und Boden im innerstädtischen Bereich durch die Stadt muss grundsätzlich eine Nach- oder Ersatzpflanzung erfolgen. Gleiches gilt für abgängige Bäume.
2. Die Ersatzpflanzung muss am selben Ort oder, falls dies nicht möglich ist, in möglichst unmittelbarer Um gebung des ursprünglichen Standortes erfolgen. Um einer fortschreitenden Aufheizung das Stadtklimas ent gegenzuwirken, müssen innerstädtische Gemeindebäume unbedingt innerstädtisch ersetzt werden.
3. Bäume, für die eine Ersatzpflanzung in keinem Falle möglich ist, müssen in einer Baumbilanz geführt und sobald möglich an geeigneter Stelle nachgepflanzt werden. Die Baumbilanz wird jährlich dem Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz vorgestellt.
4. Die Nach- bzw. Ersatzpflanzung sollte grundsätzlich den halben Stammumfang des zu ersetzenden Bau mes besitzen. Der Stammumfang wird dabei in ein Meter Höhe gemessen. Aus Kostengründen wird der Stammumfang bei nachgepflanzten Bäumen in Parks auf den Richtwert von 20 – 25 cm und bei Straßenbäu men auf den Richtwert 25 – 30 cm begrenzt
(Anmerkung: Beschlossen wurde: Die Verwaltung wird beauftragt, im Sinne des Antrages bei Nach – oder Ersatzpflanzungen von Bäumen stärker nach einer Lösung zu streben, die besonders dem Stadtklima zu Gute kommt und dort möglichst schnelle Effekte erzielt.
Nach Auffassung des Rates finden sich wesentliche Teile des WIN-Antrages im Beschlussvorschlag wieder.)
(Beschlossener) gemeinsamer Antrag der Ratsfraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, WIN und FDP vom 11.08.2021 zur Klimaschutzoffensive in Nettetal:
Der Rat der Stadt Nettetal
1. bekräftigt die einstimmige Beauftragung der Verwaltung aus der Ratssitzung vom 9. Juli 2019, unter Berücksichtigung und auch in Erweiterung des Klimaschutzkonzeptes vom 24. Juni 2015, Aufgabenbereiche aufzuzeigen, welche weitergehenden Maßnahmen mit besonderer Relevanz zur C02-Reduzierung zu ergreifen sind. Dabei sind die möglichen finanziellen, personellen sowie organisatorischen Konsequenzen zu ermitteln, die sich aus diesen Maßnahmen ergeben (z.B. Stabsstelle Klimaschutz, Fördermanagementstelle etc.) Die Ergebnisse sind den politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung zeitnah vorzulegen.
2. konkretisiert seinen einstimmigen Beschluss vom 9. Juli 2019 zur Berücksichtigung der Klimaauswirkungen von kommunalen Entscheidungen dahingehend, dass bei Beschlussvorlagen entsprechende Hinweise zu den Klimaauswirkungen erfolgen,
insbesondere auch Prüfung von Vergabeverfahren auf Klimafolgen. Die Verwaltung wird zu einer Umsetzung ab 1. Oktober 2021 beauftragt.
3. beauftragt die Verwaltung, auch ohne eine offizielle Beteiligung am Klimaschutzkonzept des Kreises Viersen, Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu suchen und das fehlende Datenmaterial im Vergleich zu den beteiligten Kreiskommunen schrittweise aufzuarbeiten.
4. überträgt der Geschäftsführung der Stadtwerke Nettetal GmbH als einem wesentlichen Akteur auf dem Weg zur Klimaneutralität in unserer Stadt in enger Abstimmung mit dem Aufsichtsrat die Aufgabe, bis zum Ende des Jahres 2021 einen ersten
Konzeptentwurf für eine entsprechende strategische Ausrichtung des Unternehmens zu erarbeiten
5. beauftragt die Stadtverwaltung und die Stadtwerke in Kooperation mit privaten Investoren und der Nettetaler Bürgerschaft (z.B. als Klima-/Energiegenossenschaft) Maßnahmen zur Erschließung von erneuerbarer Energie-Potenzialen (Wind, Solar,
Wasserstoff-Erzeugung durch grünen Strom) zu entwickeln, damit Nettetal stromseitig bis 2040 vollständig aus erneuerbaren Energien versorgt wird.
6. beauftragt die Stadtwerke einen Wärmeplan zu entwickeln, der die benötigte Wärme überwiegend aus erneuerbaren Energien bzw. Blockheizkraftwerken erstellt. Weiter sollen die Stadtwerke den Einsatz von Geothermie prüfen.
7. erwartet von seiner kommunalen Tochter Krankenhaus Nettetal GmbH ebenso wie von der Baugesellschaft Nettetal AG, aktiv zu werden mit dem Ziel der Klimaneutralität. Dazu sind geeignete Maßnahmen zu ergreifen und in den Wirtschaftsplänen zu verankern.
8. setzt sich eine Umstellung des gesamten kommunalen Fuhrparks bei der Stadtverwaltung und den kommunalen Töchtern auf emissionsfreie Mobilität zum Ziel. Soweit technisch und wirtschaftlich möglich wird das bei allen anstehenden Ersatz- und
Neubeschaffungen ab sofort berücksichtigt.
9. tritt dafür ein, im Rahmen aller Klimaschutzaktivitäten, der Energieeinsparung einen zentralen Stellenwert einzuräumen. Für die kommunalen Gebäude sind über den Nettebetrieb die Aktivitäten in dieser Richtung konsequent fortzuführen und jährlich im
Fachausschuss vorzustellen. Mit der Umrüstung der Flutlichtmasten auf energiesparende LED-Technologie auf allen Nettetaler Sportplätzen ist zügig zu beginnen.
10. beauftragt die Verwaltung, im Sinne eines Mobilitätsmanagements, ein Regelwerk für eine klimakonforme Reisetätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und der kommunalen Töchter zu erstellen.
11. konstituiert, so wie im Klimaschutzkonzept bereits 2015 vorgeschlagen, einen Klimabeirat mit dem Ziel, die Stadt Nettetal bei der Maßnahmenentwicklung auf dem Weg zur Klimaneutralität zu beraten und bei der Umsetzung zu unterstützen.
(Abgelehnter, umfangreicher) Antrag zum Klimaschutz vom 07.07.2019:
Der Rat der Stadt Nettetal
1. ruft entsprechend der Bürgeranträge den Klimanotstand (Climate Emergency) aus, welcher auch für alle von der Stadt mehrheitlich kontrollierten Gesellschaften und Beteiligungen gilt.
2. erkennt die Klimakrise als existentielle Bedrohung für die Artenvielfalt und die Menschheit an.
3. erkennt, dass die bisherigen Maßnahmen und Planungen auf allen Ebenen nicht ausreichen, um die Erderwärmung bis 2050 auf 1,5 Grad Celsius zu begrenzen. Um dieses Ziel überhaupt noch erreichen zu können, braucht es mutige Entscheidungen und Gesetzgebungen auf allen Ebenen.
4. fordert das Land Nordrhein-Westfalen, den Bund und die EU auf, mutige, wirksame und sozial-gerechte Maßnahmen zu ergreifen, um eine Begrenzung der globalen Erwärmung bis 2050 auf maximal 1,5° Celsius zu erreichen.
5. ersucht den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz als zuständiger Fachausschuss, sich auf Verfahren und Maßnahmen zu verständigen, wie die Einhaltung des Klimaziels „Nettonull“ und damit Klimaneutralität bis 2050 zu berücksichtigen ist, wobei selbstverständlich Maßnahmen mit höherer Klimafreundlichkeit zu bevorzugen sind.
6. ersucht den Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz, nicht erst am 21.11.2019 zu tagen, sondern wegen der Dringlichkeit sich schon unmittelbar nach Ende der Sommerferien diesen Aufgaben anzunehmen.
7. beschließt zur Begleitung und Bewertung der im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz erarbeiteten Verfahren und Maßnahmen zur Erreichung des Klimaziels „Klimaneutralität“ ein unabhängiges, externes Fachunternehmen zu beauftragen.
8. fordert die Verwaltung auf, dem Rat und der Öffentlichkeit entsprechend des am 24.06.2015 beschlossenen Integrierten Klimaschutzkonzepts nunmehr jährlich über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Reduktion der Emissionen Bericht zu erstatten und danach, im Abstand von jeweils 2 Jahren, vorzulegende, ausführliche Klimaschutzberichte zu erstellen. Alle Maßnahmen müssen ans Pariser Klimaziel und den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst werden. Falls der Bericht aufzeigt, dass die Stadt Nettetal und die von ihr mehrheitlich kontrollierten Gesellschaften und Beteiligungen ihren Zielen nicht nachkommen, wird die Stadt verbindlich nachbessern und ihr Handeln entsprechend korrigieren.
9. fordert die Verwaltung auf, die für die kommunalen Liegenschaften im Jahr 2006 und 2011 erstellten Energieberichte in Anlehnung an die DIN EN ISO 50001 jährlich fort zuschreiben sowie konkreten Handlungsempfehlungen bezogen auf das Energiemanagement der städtischen Gebäude, vorzulegen.
10. beauftragt die Verwaltung die bisherigen Beschlüsse und Pläne zum Klimaschutz aufzubereiten und in einem BürgerInnenbeteiligungsprozess gemeinsam mit Nettetaler BürgerInnen, Schulen, Kindergärten, Vereinen, Initiativen und sonstigen ExpertInnen zu überprüfen. Am Ende des Jahres 2019 soll ein erster Aktionsplan stehen, der konkrete Schritte zur Reduzierung der CO2-Emissionen auf „Nettonull“ bis 2050, des Energieverbrauchs, der Steigerung der Energieeffizienz und des Ausbaus der Erneuerbaren Energien im Stadtgebiet Nettetal vorsieht.
11. beauftragt die Verwaltung, im Haushaltsplanentwurf 2020 die nötigen finanziellen und personellen Ressourcen dafür bereitzustellen.
(Abgelehnte) Antrag vom 04.06.2019:
Der Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz möge beschließen, dass für jeden gefällten Baum im Stadtgebiet drei neue Bäume angepflanzt werden, dies möglichst standortnah, ansonsten im entsprechenden Stadtteil.
(Zur Vertuschung ganz oberflächlich beantwortete) Anfragen gem. § 22 GO des Rates
bezüglich des Grillens bzw. des Picknicks des Scheichs Mohammed Bin Raschid al-Maktum im Naturschutzgebiet (NSG) mit einer „Duldung“ der Nettetaler Verwaltungsspitze
(37 Fragen zu 5 Fragenkomplexen)
(Beschlossener) Antrag von 12.09.2015:
Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz möge beschließen, den Ausschussmitgliedern die Kommentierung der Biologischen Station zum Forstwirtschaftsplan bei der Beratung des Forstwirtschaftsplanes zur Verfügung zu stellen.
(Abgelehnter) Eilantrag vom 26.04.2014:
I. Der Rat möge beschließen, gegen Fracking in Grenznähe beim Bureau Energieprojecten, Inspraakpunt Conceptnotitie Structuurvisie Schaliegas, Postbus 23, 2290 AA Wateringen, Niederlande form- und fristgerecht Einspruch einzulegen.
II. Der Einspruch möge wie folgt lauten:
Strukturvision Schiefergas, Einspruch gegen die Nutzung von unkonventionellem Erdgas
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit nimmt die Stadt Nettetal Stellung zu der von Ihnen beabsichtigten Durchführung der Structuurvisie Schaliegas.
Die Aufsuchung und Gewinnung von Schiefergas in grenznahen Gebieten zu Deutschland und insbesondere zu unserer Kommune lehnen wir ab. Wie auch schon vom Sachverständigenrat für Umweltfragen in seiner Stellungnahme Nr. 18 vom Mai 2013 dargelegt hat, verbleiben „nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand … wesentliche offene Fragen hinsichtlich der mit dem Hydraulic-Fracturing-Verfahren (Fracking) verbundenen Risiken“.
Antrag vom 26.06.2014:
Der Rat möge beschließen, im Rahmen des Klimaschutzkonzepts einen Workshop zur Förderung der Erneuerbaren Energien einzurichten. Sollte es aus finanziellen Gründen nicht möglich sein, diesen Workshop zusätzlich einzurichten, beantragen wir einen anderen Workshop durch diesen zu ersetzen.
(Anmerkung: Laut BM Wagner vom 27.08.14 sollte der WS eingerichtet werden, daher bedürfe es nicht einer Abstimmung. Tatsächlich hat der WS dann nie getagt.)