Anträge und Anfragen der WIN-Fraktion
21.06.2024: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Nettetal, den Rat zu verkleinern
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22.04.2024: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Nettetal, eine Überarbeitung und Anpassung der Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen und im Angebot des Offenen Ganztages an den Grundschulen in Nettetal zeitnah umzusetzen
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28.11.2023: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Nettetal, sich am Projekt von UNICEF und dem Deutschen Kinderhilfswerk „Kinderfreundliche Kommune“ zu beteiligen
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11.09.2023: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Nettetal, für eine sozial gerechtere Staffelung der Elternbeiträge in den Kindertageseinrichtungen und im Angebot des Offenen Ganztages an den Grundschulen in Nettetal zu sorgen
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13.04.2023: Anfrage gem. § 22 Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Nettetal, betreffend der Anmietung von Räumlichkeiten für den Betriebsbereich Tiefbau in der Rechtsanwaltskanzlei des Ratskollegen Boyxen (CDU)
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23.02.2023: Anfrage gem. § 22 Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Nettetal, betreffend des Brunnens am Brigittenheim in Kaldenkirchen
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30.11.2022: Anfrage gem. § 22 Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Nettetal, ob der bisher vom SKF betriebene Pflegekinderdienst vom eigenen Jugendamt übernommen werden kann
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30.11.2022: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Nettetal, einen Aufkleber auf die am Rathaus und an den ausgelagerten Verwaltungsnebenstellen befindlichen Briefkästen als erstes kleines Signal zur Stärkung von Kinderrechten anzubringen
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27.04.2022: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Nettetal, eine Stelle für ein zentrales Fördermanagement (ZFM) einzurichten
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16.03.2022: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse auf Ausschussumbesetzung in den Ausschüssen für Stadtplanung und Mobilität, Umwelt- und Klimaschutz und dem Rechnungsprüfungsausschuss
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24.11.2021: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der GO des Rates der Stadt Nettetal, Umfangkriterien für die Nach- oder Ersatzpflanzung von Bäumen auf städtischen Boden festzulegen
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15.11.2021: Antrag via E-Mail, den Antrag vom 14.10.2021 als TOP des am 30.11.2021 tagenden Haupt- und Finanzausschusses zu setzen.
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14.10.2021: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der GO des Rates der Stadt Nettetal, die Straße „Sassenfelder Kirchweg“ vom Lobbericher Zentrum aus kommend hinter der Karl-Egmond-Straße zu Beginn des Feldweges mit einer zur wirksamen Verhinderung der Durchfahrt für Kraftfahrzeuge erforderlichen Anzahl von umklappbaren Pollern/Pfosten zu versehen, um den unberechtigten Durchgangsverkehr zu unterbinden
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03.09.2021: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Nettetal, unverzüglich Verkehrssicherungsmaßnahmen am Behindertensteg am Hinsbecker Bruch vorzunehmen und diesen Instand zu setzen oder Instand setzen lassen
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01.09.2021: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Nettetal, raumlufttechnische Anlagen in den Nettetaler Bildungseinrichtungen für ein besseres Lernklima einzubauen
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11.08.2021: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Nettetal, für den Start einer Klimaschutzoffensive in Nettetal
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17.06.2021: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Nettetal, gewerbliche und industrielle Dachflächen für Photovoltaik zu nutzen
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16.06.2021: Antrag ggem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Nettetal, Umfangkriterien für die Nach- oder Ersatzpflanzung von Bäumen auf städtischen Boden festzulegen
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08.06.2021: Anfragen gem. § 22 Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Nettetal bzgl. der Prüfung der baulichen Substanz bei städtischen, abgeschriebenen Schulgebäuden
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23.02.2021: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates, auf dem öffentlichen Parkplatz gegenüber von EDEKA Dahmen zwei Behindertenparkplätze einzurichten
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23.02.2021: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates, das Verfahren für den Bebauungsplan Ka-269 (Erweiterungsfläche für den Wertstoffhof in Nettetal-West) fortzuführen
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20.11.2020: Anfrage gem. § 22 Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Nettetal bzgl. der Beschulung von Kindern mit einem Anspruch auf Hausunterricht nach § 21 SchulG NRW und zur Schulsozialarbeit
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25.09.2020: Forderung der WIN-Fraktion nach Öffnung des Wahlamtes am Samstag, den 26.09.2020 zur Verlängerung der Briefwahlzeiten
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27.08.2020: Anfrage gem. § 22 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Nettetal bzgl. des Sachstands zum Färsenmastbetrieb Ritzbruch
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26.05.2020: Anfrage gem. § 22 Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse der Stadt Nettetal bzgl. der derzeitigen und zukünftigen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt der Stadt Nettetal aufgrund der Corona-Pandemie
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08.04.2020: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates, einen kommunalen NetteRettungsschirm bis zu 10 Mio. € für die Nettetaler Wirtschaft aufzuspannen
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08.03.2020: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates zu prüfen, ob das Problem der fehlenden Raumkapazitäten im Rathaus durch den Bau eines C2C-Solitärs auf dem Parkplatz zur Kempener Str./Richtung Süchtelner Str. dauerhaft gelöst werden kann
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06.12.2019: Antrag Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates, ob das Sprechtheaters Werner-Jaeger-Halle (WJH) „saniert“ oder eine nachhaltige und barrierefreie Multifunktionshalle (MFH) gebaut werden soll, über einen Ratsbürgerentscheid freizugeben, damit alle Nettetalerinnen und Nettetaler über diese Frage entscheiden und tatsächlich umfangreich partizipieren können
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23.11.2019: Antrag vom 04.11.19 inkl. der am 21.11.2019 vorgetragenen Begründung auf Neubau einer nachhaltigen und behindertengerechten Multifunktionshalle mit den zu Protokoll gegebenen Referenzobjekten (S. 3 bis 4)
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14.11.2019: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates, die städtischen Kinderspiel- und Bolzplätze entsprechend der DIN EN 1176 mit Hinweisschildern auszustatten, die notwendige Informationen enthalten
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13.11.2019: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates, die Verwaltung mit einem Schreiben an die Landesregierung NRW sowie die im Düsseldorfer Landtag vertretenen Fraktionen zu beauftragen, um auf die rechtliche und tatsächliche Diskrepanz des § 132 c SchulG-NRW hinzuweisen mit der Bitte, diesen schnellstmöglich entsprechend pädagogischen Gesichtspunkten zu ändern, um SchülerInnen, die besonderer Zuwendung bedürfen, bestmöglich zu beschulen
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04.11.2019: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates, anstatt der sog. „Sanierung“ des Sprechtheaters Werner-Jaeger-Halle (WJH) eine nachhaltige und behindertengerechte Multifunktionshalle (MFH) zu bauen
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31.10.2019: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates, auf der Friedrichstr. gegenüber der Ein-/Ausfahrt des Ochsenpfuhls einen Verkehrsspiegel anzubringen
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30.10.2019: Anfragen gem. § 22 der Geschäftsordnung des Rates zur Verkehrssituation am Wylreweg
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10.10.2019: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates, den Behindertenparkplatz an der Zweifachturnhalle in Kaldenkirchen („Hölle West“) in die Nähe des Haupteingangs/Aufzugs zu verlegen
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07.07.2019: Sachanträge gem. § 15 der Geschäftsordnung des Rates zur Vorlage 2142/2014-20 „Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW und Antrag der CDU-Fraktion bzgl. klimafreundliche Stadt Nettetal“
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04.06.2019: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates, für jeden gefällten Baum im Stadtgebiet drei neue Bäume, möglichst standortnah, anzupflanzen
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30.04.2019: Anfrage gem. § 22 der Geschäftsordnung des Rates zum Thema „hauptamtliche Gerätewarte“; Ausschusses für Öffentliche Sicherheit, Ordnung und Verkehr vom 02.04.2019
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31.03.2019: Antrag gem. § 4 Abs. 3 (ggf. gem. § 15 Abs. 2) der Geschäftsordnung des Rates, zu prüfen, ob es aufgrund der Verkehrssituationen vor Kitas zu Gefährdungen kommt sowie ggf. unter Einbeziehung der zuständigen Polizeidienststellen Maßnahmen zur Entschärfung zu ergreifen
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22.03.2019: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates, die im Ausschuss für Stadtplanung am 29.09.2010 (Vorlagen-Nr. 512/2009-2014) beschossene Ausbauplanung auf der Breyeller Straße und Johannes-Cleven-Straße hinsichtlich fehlender Kennzeichnung der Fußgängerüberwege vom bzw. zum Haupteingang der Ludbach-Passage umzusetzen
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21.12.2018: Rechtmäßigkeitsüberprüfung der Beschlüsse des Rates der Stadt Nettetal vom 06.11.2018 (Ratsvorlagen-Nr. 1817/2014-20 und 1818/2014-20)
Hinweis: Das Originaldokument umfasst 27 Seiten und ist natürlich den Regeln des Datenschutzes entsprechend angepasst. Namen, insbesondere die der BewerberInnen, sind mit Xen unkenntlich gemacht. Ferner sind die nichtöffentlichen Teile des Auswahlverfahrens unter C. heraus genommen worden. Das wirkt sich verkürzend auf die Seitenanzahl aus. Die Umwandlung von einem Word- in einem Open-Office-Dokument wirkt sich etwas auf die Formatierung aus.
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06.11.2018: Antrag gem. § 16 Abs. 1 m) der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse, die Tagesordnungspunkte TOP Ö 3 – Wahl eines Ersten Beigeordneten und Bestellung zum allgemeinen Vertreter – sowie TOP Ö 4 – u.a. Zuordnung der Geschäftsbereiche des Ersten Beigeordneten und Neubesetzung des Technischen Dezernats von der Tagesordnung abzusetzen.
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17.10.2018: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates, das Blindenleitsystem in der Lobbericher Innenstadt zu überprüfen und Vorschläge für eine Nachbesserung zu unterbreiten
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11.09.2018: Anfrage gem. § 15 GO des Rates und der Geschäftsordnung, wie sich relativ und absolut gesehen – das Verhältnis von Einkommen der Familien zu den Kita-Beiträgen staffelt?
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26.06.2018: Anfrage gem. § 15 der Geschäftsordnung des Rates, welche Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Verkehrs- und Parkplatzsituation, plant die Stadtverwaltung anlässlich des Aufstiegs von SC Union Nettetal 1996 e.V. in die Fußball-Oberliga
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03.05.2018: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates,die Technische Beigeordnete zur Ersten Beigeordneten zu bestellen
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03.05.2018: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates, eine Dezernentenstelle einzusparen und dazu ein Gesamtkonzept zu entwickeln
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22.02.2018: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse auf Ausschussumbesetzung im Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften
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14.01.2018: Antrag gem. § 4 Abs. 3 GO des Rates, zu prüfen, ob sich die Stadt Nettetal/NetteBetrieb mit ihren städtischen Gebäuden/Einrichtungen an die in verschiedenen Ortsteilen gestartete Nachfragebündelung der Deutschen Glasfaser (DG) beteiligt
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28.11.2017: Antrag gem. § 4 Abs. 3 GO des Rates, die Nettetaler Eltern zu 100 % mit Kita-Plätzen zu versorgen
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28.11.2017: Anfrage gem. § 22 GO des Rates, zu den Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Elternbeitragssatzung
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08.11.2017: Antrag gem. § 4 Abs. 3 GO des Rates, bei zukünftigen Verkäufen von VeNeTe-Grundstücken durch die WFG das im Vermarktungsvertrag vom 23.05.2003 in § 5 Nr. 2 festgelegte „Einvernehmen mit der Stadt“ vom Rat beschließen zu lassen
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08.08.2016: Anfrage gem. § 22 GO des Rates bezüglich des Grillens bzw. des Picknicks des Scheichs Mohammed bin Raschid Al-Maktum im Naturschutzgebiet (NSG) mit einer „Duldung“ der Nettetaler Verwaltungsspitze
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25.02.2016: Antrag eine Einwohnerfragestunde zu Beginn der Ratssitzungen für eine einjährige Testphase (01.05.2016 – 30.04.2017) einzuführen
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17.02.2016: Anfrage gem. § 22 GO des Rates bezüglich der Höhe des Zuschussbedarfs für die Tickets der Werner-Jaeger-Halle
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17.02.2016: Antrag den Grundsteuerhebesatz B auf 515 Punkte zu erhöhen (GPA-Empfehlung) und dafür den PlanAusgleich und alle WIN-Anträge zum Haushaltsausgleich als erledig zu betrachten
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18.11.2015: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse, die offene Kinder- und Jugendarbeit möge in den Freizeiteinrichtungen Spiele für Bedürftige sammeln und das Ausleihen von Spielen an Kindern, insbesondere an Flüchtlingskindern, ermöglichen
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14.11.2015: Antrag nach der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse auf Einführung der Pferdesteuer in Nettetal
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11.11.2015: Anfrage gem. § 22 GO des Rates, ob eine Nachtragssatzung gem. § 81 Gemeindeordnung NRW erforderlich ist
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11.11.2015: Anfrage gem. § 22 GO des Rates bezüglich des Verwaltungsvorschlags „Schließung des Lehrschwimmbeckens in Breyell“
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04.11.2015: Gebündelte Einzelanträge gem. § 15 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse zur Vorlage Nr. 0601/2014-20, die zu einem Haushaltsüberschuss sowie zum Abbau des strukturellen Defizits auf Null schon in 2016 führen
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28.10.2015: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse, Details im Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen offenzulegen
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21.10.2015: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse auf Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung vom oberen Teil der Straße „Lambertimarkt“ (vom Sparkassengebäude an) bis zum Beginn der Einbahnstraße „Kirchweg“
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15.09.2015: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse auf Prüfung, ob das Spielmobil ab sofort auch Flüchtlingsheime und umliegende Spielplätze anfahren kann
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12.09.2015: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse, bei der Beratung des Forstwirtschaftsplans die Kommentierungen der Biologischen Station dazu, den Beratungsvorlagen beizufügen
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06.03.2015: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse auf Auflösung mit anschließender Neubildung und Neubesetzung des Rechnungsprüfungsausschusses, des Betriebsausschusses NetteBetrieb sowie des Ausschusses für Kultur und Städtepartnerschaften
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03.03.2015: Antrag gem. § 4 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse auf externe, neutrale Moderation des Entscheidungsprozesses im Hinblick auf die Zukunft der Werner-Jaeger-Halle
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26.11.2014: Anfrage gem. § 22 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse zur Entwicklung des Elternbeitragsaufkommens und der Kostenentwicklung bei den Kitas
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06.10.2014: Anfrage gem. § 22 der Geschäftsordnung des Rates und der Ausschüsse zur Sicherheit bei den in Nettetal stattfindenden St. Martinszügen und Karnevalszügen
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29.06.2014: Antrag den den Tagesordnungspunkt „Einrichtung eines seperaten Workshops Erneuerbare Energien im Rahmen des kommunalen Klimaschutzkonzepts für Nettetal“ aufzunehmen
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26.06.2014: Antrag den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Senioren um den Bereich Stiftungen zu erweitern und beim Auschuss für Schule und Sport zu streichen; Sitzungsvorlage Nr. 0015/2014-20)
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26.06.2014: Antrag zur Bildung eines eigenen Ausschuss zur Inklusion (Sitzungsvorlage Nr. 0015 bzw. 0016/2014-20)
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26.06.2014: Antrag zur Anpassung der Anzahl der Aufsichtsräte im Aufsichtsrat der Stadtwerke Nettetal GmbH und im Aufsichtsrat des Krankenhauses Nettetal GmbH anzupassen (Sitzungsvorlage Nr. 0016/2014-20)
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6.9.2013: Antrag zur Konkretisierung des Grünflächenkonzepts (Vorlage Nr. 1478/2009-14)
Sehr geehrter Bürgermeister Wagner,
wir bitten Sie, in den nächsten Sitzungen des Betriebsausschusses NetteBetrieb sowie im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz folgenden Antrag zu berücksichtigen:
Antrag sowie Erläuterung dazu:
Zu 3 des Grünflächenkonzepts, Funktionen des Stadtgrüns, S. 10:
- Die Überschrift soll ergänzt werden durch „Bedeutung und Funktionen des Stadtgrüns“.
- Ferner soll zu den angegebenen Funktionen zusätzlich eingefügt werden:
„Vorbildcharakter für Grundbesitzer, das Stadtgrün als selbstverständlich anzusehen“
Erläuterung: Aus unserer Sicht haben Lebewesen und ihre Vielfalt einen grundlegenden und nicht in Frage zu stellenden Eigenwert. Dies gilt erst recht im Bereich der Grünanlagen der Stadt Nettetal. Dazu hat der Rat am 08.03.2012 u.a. das Leitziele: „Lebensqualität erhalten“ verabschiedet. Es beinhaltet:
- Den Naturraum mit vielfältiger Tier- und Pflanzenwelt zu bewahren und als Quelle für Ruhe, Erholung und Freizeit zu nutzen.
- Eine sinnvolle Balance zwischen der Gesamtstadt und den Stadtteilen zu schaffen.
Auch heißt es in den Vorbemerkungen zu den Leitzielen 2015+, dass Nettetal auf seine Stärken baut, wozu auch die Netteseen als Naturraum von überregionaler Bedeutung gehören.
Mit dieser Klarstellung im Grünflächenkonzept wollen wir, dass die Stadt als gutes Vorbild vorangeht und das Stadtgrün nicht nur auf seine Funktion reduziert wird.
Zu 6 des Grünflächenkonzepts, S. 24 ff., insbesondere S. 25:
(Künftige) Vorgehensweise:
- Intensive Suche nach extensiven und dennoch attraktiven Pflege- bzw. Bewirtschaftungsformen für das Stadtgrün
- Förderung von Beetpatenschaften, insbesondere durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit
- Über die Standorteignung der Gewächse hinaus Beachtung ihrer Einheimischkeit und ihres ökologischen Wertes
- Vernetzung mit dem Planungsamt: Weitsichtige Planung neuer Grünflächen zur Minimierung des Pflegeaufwandes
- Nachhaltige Festschreibung von pflanzlichen Gestaltungselementen auf städtisch vermarkteten Grundstücken
- Schutz und Festschreibung von vorhandenen Flächen und Baumbeständen
Begründung:
Das Grünflächenkonzept ist in dieser Fassung eine umfassende und dezidierte Bestandsaufnahme der Situation. Es lässt aber leider einige konzeptionelle Aspekte vermissen, die Bedeutung und Funktion des Stadtgrüns klären und die Ansätze zum nachhaltigen und bewältigbaren Umgang mit den Grünflächen in der augenblicklichen angespannten, finanziellen Lage aufzeigen und konkretisieren.
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 16.05.13 haben wir unsere Vorschläge mündlich vorgetragen. Verwaltungsseitig sind unsere Vorschläge wohlwollend zur Kenntnis genommen worden, wobei wir aufgefordert wurden, unsere Konkretisierungen in Antragsform einzureichen. Dem kommen wir nun nach.
11.12.2012:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wagner,
anbei die versprochenen Anträge/Anfragen zu TOP 3.1 der nächsten Ratssitzung. Es handelt sich dabei um:
- niederländisch/deutscher Antrag bezüglich der Aufnahme gemeinsamer Gespräche hinsichtlich der Beschilderung auf dem RW 73 [PDF]
- Prüfauftrag Verkehrssituation Steyler Straße/Kaldenkerker Weg [PDF]
- Antrag zu einer gemeinsamen Sitzung der Planungsausschüsse der Städte Venlo und Nettetal [PDF]
9.11.2012: Antrag auf Beschluss der Vorlage Nr. 651/2009-14 vom 04.02.2011
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wagner,
wir bitten Sie, in der nächsten HFWA-Sitzung im Rahmen der Haushaltsberatungen folgenden Antrag zu berücksichtigen:
Antrag:
Die Vorlage Nr. 651/2009-14, die eine Anpassung der Satzung der Stadt Nettetal über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) für straßenbauliche Maßnahmen in der Stadt Nettetal vorsieht, wird beschlossen.
Begründung:
Die Vorlage wurde von der Verwaltung am 08.02.2011 erstellt und vom Planungsausschuss am 24.02.2011 einstimmig zur Beratung in die Fraktionen verwiesen. Nach nahezu zwei Jahren gehen wir davon aus, dass der Beratungsvorgang abgeschlossen wurde.
Zentraler Punkt der Vorlage ist die Erhöhung der Anteile der Beitragspflichtigen an Straßenbaumaßnahmen sowie einige rechtliche Anpassungen. Für detaillierte Informationen verweisen wir auf die Vorlage und die dazugehörige Anlage (Zusammenstellung der Beitragsanteile aus den Satzungen der kreisangehörigen Kommunen sowie ein Vorschlag der Verwaltung zur Erhöhung der Anteile der Beitragspflichtigen).
Aufgrund der im HFWA am 27.09.12 vorgestellten Verschlechterung des Defizits im HH-Entwurf 2013 auf minus 6.762.237 € müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, um dieses Defizit zu verbessern, insbesondere solche, die schon seit fast zwei Jahren hätten beschlossen werden müssen.
Vorlage Erhöhung KAG-Beiträge [PDF]
8.11.2012: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und WIN:
Maßnahmenkatalog zur Haushaltskonsolidierung und Anpassung der mittelfristigen Finanzplanung an die veränderten Rahmenbedingungen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wagner,
wir bitten Sie, in der nächsten HFWA-Sitzung im Rahmen der Haushaltsberatungen folgenden Antrag zu berücksichtigen:
Antrag:
1. Für den Haushalt 2013 wird angesichts der großen Haushaltslücke eine Ergebnisverbesserung von mindestens 500.000 € angestrebt. Die Verwaltung wird beauftragt, dazu bis zur Ratssitzung am 18.12.12 einen Maßnahmenkatalog vorzuschlagen, der auf der Einnahmen- und auf der Ausgabenseite entsprechende Ansatzpunkte zusammenstellt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die mittelfristige Finanzplanung auf die veränderten Rahmendaten, wie sie sich u.a. aus den GFG-Veränderungen ergeben, anzupassen. Trotz verringerter Schlüsselzuweisungen muss dabei ein ausgeglichener Haushalt mit einer Abschmelzung des strukturellen Defizits auf Null die Zielperspektive sein.
Begründung:
1. Trotz teilweise sehr schwieriger Rahmenbedingungen muss es gemeinsames Anliegen von Verwaltung und Politik sein und bleiben, die städtischen Finanzen zu konsolidieren und einen strukturell ausgeglichenen Haushalt als Zielperspektive anzustreben. Aufgrund der im HFWA am 27.09.12 vorgestellten Veränderungsliste zum HH-Entwurf 2013 muss das Thema der Haushaltskonsolidierung mit noch größerer Dringlichkeit in den Blick genommen werden – gibt es gegenüber dem Stand der Einbringung am 03.07.12 zum Stand HFWA am 27.09.12 eine Verschlechterung um minus 4.008.184 € auf minus 6.762.237 €.
Ziel des Antrages ist es, durch einen Maßnahmenkatalog auf der Einnahmen- und Ausgabenseite das drastische Haushaltsdefizit zu verkleinern. Schon für den Haushalt 2012 wurde ein entsprechender Maßnahmenkatalog einstimmig auf den Weg gebracht und als „Haushaltsbegleitbeschluss“ in der Ratssitzung am 14.12.11 beschlossen. Das große Haushaltsdefizit im Entwurf 2013 legt es nahe, einen solchen Maßnahmenkatalog auch für das kommende Haushaltsjahr zu beschließen.
2. Bei der Einbringung des Haushaltsentwurfs in der Ratssitzung am 03.07.12 hat der Bürgermeister eine mittelfristige Finanzplanung vorgelegt. Er hat einen Weg zu einem (fast) ausgeglichenen Haushalt bis 2016 aufgezeigt mit einem Minus von nur noch knapp 82.000 €. Durch die im HFWA am 27.09.12 eingebrachte Veränderungsliste zum HH-Entwurf muss die mittelfristige Finanzplanung als richtungweisender politischer Orientierungsrahmen und Zielbenennung für die Zukunft den deutlich veränderten Zahlen angepasst und entsprechend aktualisiert werden. Auch wenn sich die Rahmenbedingungen nach dem GFG für Nettetal deutlich negativ entwickeln, so muss die mittelfristige Finanzplanung weiterhin einen strukturell ausgeglichenen Haushalt als politisches Zielperspektive im Auge behalten.
8.11.2012: Gemeinsamer Antrag der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und WIN zur Konkretisierung einer Parkraumbewirtschaftung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wagner,
wir bitten Sie, in der nächsten HFWA-Sitzung im Rahmen der Haushaltsberatungen folgenden Antrag zu berücksichtigen:
Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen einer Konkretisierung der Parkraumbewirtschaftung
- ein Konzept zur Ausweitung der Zonen mit Parkscheibenregelung vorzulegen,
- darzulegen, wie die von Rat am 14.12.11 einstimmig beschlossene Aufstockung der Verwarnungs- und Bußgelder von 140.000 € auf 170.000 € umgesetzt wurde,
- einen Vorschlag für den Fachausschuss zu unterbreiten, wie Verwarnungen „aufgestockt“ werden könnten und
- Überlegungen zu Parkgebühren in Nettetal nicht weiter zu verfolgen.
Begründung:
Im Rahmen der Haushaltsberatungen des letzten Jahres hatten die Fraktionen von WIN und Bündnis 90/Die Grünen gemeinsam die Erarbeitung eines Parkraumbewirtschaftungskonzeptes für Nettetal beantragt. In dem Antrag wurde darauf hingewiesen, dass eine Parkraumbewirtschaftung bereits 2007 im Rahmen der FSK diskutiert, aber nicht weiterverfolgt wurde.
Mit Schreiben vom 09.12.11 hatte die Verwaltung zum Entwurf des Nachtragshaushaltes u.a. einen Vermerk des Fachbereiches 32 zur Gebührenhöhe bei einer möglichen Einführung von Parkraumgebühren erstellt (Anlage 4). Hiernach ergibt sich eine geschätzte jährliche Einnahme von rund 315.000 € unter Berücksichtigung folgender Parameter: Durchschnittliche Parkplatznutzung von 50 %, Berücksichtigung von 350 der ca. 700 vorhandenen Parkplätze, Gebührenpflicht von 8.00 – 18.00 h und samstags von 8.00-14.00 h sowie Parkgebühren von 50 Cent/Std. bei maximaler Dauer von 2 Stunden.
Für Parkautomaten wird bei Erwerb einmalig mit rund 105.000 € und jährlichen Folgekosten von ca. 52.000 € für Service und Unterhaltung kalkuliert, bei einem Mietmodell mit Kosten von 100.000 €. Für die Herrichtung der Fundamente für die Automaten sind einmalig 10.000 € anzusetzen. An Wenigereinnahmen für die Erhebung von Verwarnungs- und Bußgeldern wird mit jährlich 40.000 € gerechnet. Unberücksichtigt in dem Vermerk sind der zusätzliche Personalaufwand für Wartung und regelmäßige Geldentleerung sowie Mehrkosten für Sondertasten und eine Chipkartenfunktion z.B. in Verbindung mit der NetteCard.
In der Ratssitzung am 14.12.11 wurde einstimmig beschlossen, die Beratungen über ein Parkraumbewirtschaftungskonzept in die zuständigen Fachausschüsse zu verweisen, was bisher aber noch nicht weiter geschehen ist. Gleichzeitig wurde eine Aufstockung der Verwarnungs- und Bußgelder von 140.000 € auf 170.000 € beschlossen. Von der Verwaltung wurde dabei in den ergänzenden Informationen zum Entwurf des Nachtragshaushaltes 2012 vom 09.12.11 angesprochen, dass nach einer aktuellen Auswertung des FB Sicherheit und Ordnung jährlich rund 11.000 Verwarnungen in Höhe von 5 € ausgesprochen werden, geschätzte 1/3 dieser Verwarnungen mit einen Mehrertrag von rund 15.000 – 20.000 € pro Jahr aber „aufgestockt“ werden könnten.
Ebenfalls wird aufgeführt, dass eine Ausweitung der Flächen mit Parkscheibenregelung möglich wäre. Mehrere Bespiele dazu aus den Stadtteilen Kaldenkirchen und Lobberich werden genannt. Mehreinnahmen von rund 10.000 € könnten durch diese Ausweitung einer Parkscheibenregelung jährlich erzielt werden.
Der Verein NettePunkt hat sich nach einem Gespräch mit der Verwaltung zur möglichen Einführung von Parkscheinautomaten in Nettetal mit Schreiben vom 25.11.11 an die Ratsmitglieder gewandt und sich sehr kritisch zu einer solchen Maßnahme geäußert. Die Einführung von Parkgebühren würde der notwendigen Stärkung der Ortskerne entgegenstehen. Verwiesen wird auch auf die Konkurrenz zu den benachbarten Mittelstädten und zu den gleich großen Städten der Nachbarschaft. Nettetal habe „durch die Nichterhebung von Parkgebühren einen Standortvorteil, der nicht aufgegeben werden sollte.“ Ordnungspolitisch wesentlich verträglicher sei eine Erhöhung der Verwarnungsgelder bei Verkehrsverstößen im ruhenden Verkehr und damit „eine nicht unwesentliche Verbesserung für den städtischen Haushalt ohne Aufwandserhöhung zu erreichen.“
Nach der Abwägung aller Argumente erscheint es den antragstellenden Fraktionen von WIN und Bündnis 90/Die Grünen nicht sinnvoll, im Rahmen des beantragten Parkraumbewirtschaftungskonzeptes die Einführung von Parkscheinautomaten weiter zu verfolgen. Auch deshalb, weil in den umliegenden Kreiskommunen außer in Viersen und Kempen keine entsprechenden Parkgebühren erhoben werden. Neben den Vereinigungen der Einzelhändler gab es auch aus dem Bereich der Kommunalpolitik wie zuletzt von der CDU ablehnende Stimmen gegenüber Parkgebühren.
Den Fraktionen von WIN und Bündnis 90/Die Grünen erscheint es deshalb zielführender, ein Parkraumbewirtschaftungskonzept über die Höhe der Verwarnungs- und Bußgelder und über eine Ausweitung von Parkscheibenregelungen weiter zu verfolgen – und über diese Wege Mehreinnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu erzielen.
Anfrage gem. § 22 GO des Rates zur Mandatswahrnehmung bei den erweiterten Schulkonferenzen aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Schule, Familie, Jugend und Sport vom 09.03.2010 (Vorlage-Nr.: 285/2009-14)
Sehr geehrter Bürgermeister Wagner,
wir bitten Sie, in der nächsten Ratssitzung (Anm.: Termin: 25.10.2012) folgende Fragen zu beantworten:
1. Wie viele erweiterte Schulkonferenzen bei welchen Schulen haben nach dem o.g. Beschluss stattgefunden?
2. Wer hat als Vertreterin bzw. Vertreter des Schulträgers als beratendes Mitglied an diesen Schulkonferenzen teilgenommen? Wir bitten, die Teilnahme anhand der entsprechenden Teilnehmerlisten zu dokumentieren.
3. Ist es bei den beratenden Mitgliedern zu Vertretungsfällen gekommen? Wenn ja, wie sind die stellvertretenden Mitglieder informiert worden, um das Mandat verantwortungsbewusst wahrnehmen zu können?
4. Wie wurde das Ziel der Verwaltung, als Schulträger ein möglichst abgestimmtes Verfahren zu gewährleisten, umgesetzt? Wann haben diese Abstimmungsgespräche zwischen der Verwaltung und den vom Ausschuss entsandten beratenden Mitgliedern stattgefunden?
Begründung:
Am 09.03.2010 hat der Ausschuss für Schule, Familie, Jugend und Sport gem. § 61 Abs. 2 Satz 3 SchulG folgende Personen als beratende Mitglieder in die erweiterten Schulkonferenzen an den Schulen in städtischer Trägerschaft benannt:
1. Herrn Boyxen, (CDU) Stellvertreter: Herr Rothstein, (Die Grünen)
2. Frau Banck, (SPD) Stellvertreter: Herr Heußen, (ABK)
3. Herrn Lehmann, (FDP) Stellvertreterin: Frau Geritz, (WIN)
Der Beschluss hat zum Ziel, die Benennung über den Einzelfall hinaus zu regeln. Durch die Benennung von Vertreterinnen bzw. Vertreter sollte ferner sichergestellt werden, dass die Beteiligung des Schulträgers auch im Verhinderungsfall gewährleistet ist, wobei bis zu drei Vertreterinnen und Vertreter des Schulträgers beratend teilnehmen können. Um ein möglichst abgestimmtes Verhalten zu gewährleisten, wollte die Verwaltung anstreben, vor der jeweiligen Sitzung der erweiterten Schulkonferenz eine Abstimmung zwischen der Verwaltung und den vom Ausschuss entsandten beratenden Mitgliedern herbeizuführen. Es erscheint uns fraglich, ob diese Ziele in der Vergangenheit auch umgesetzt worden sind.
ABK, Grüne, SPD und WIN stellen gemeinsamen Antrag zur Schuldiskussion
Die Fraktionen der ABK, Grünen, SPD und WIN beantragen zur nächsten Schulausschusssitzung die Gründung eines Workshops zum Schulstandort Kaldenkirchen.
Nur so sei es möglich einen momentan nicht vorhandenen breiten schulpolitischen Konsens aller Akteure herzustellen und dann in der nächsten Schulausschuss-Sitzung im September die so wichtige zukunftsorientierte Grundsatzentscheidung zu treffen. Genauigkeit muss vor Schnelligkeit gehen, so die Fraktionsvorsitzenden. Eine verlässliche Klarheit über die zukünftige Schulstruktur könne nur dann geschaffen werden, wenn für die politische Entscheidungsfindung alle Abwägungsargumente auf dem Tisch liegen.
Nach Ansicht der Fraktionen ist der Informationsfluss durch die Verwaltung insgesamt zu einseitig, um eine abgewogene und zukunftsfähige Entscheidung treffen zu können. Deshalb soll zusätzlich der Sachverstand der Bezirksregierung mit eingebunden werden, damit alle zurzeit noch fehlenden Argumente und Fakten auf den Tisch kommen. Vertreter der Eltern und der Lehrer sollen zu diesem Workshop eingeladen werden. Die Eltern und die Schulen können somit ihr Wissen und Ihre Meinungen mit einbringen.
Die sinkenden Schülerzahlen und die weiterhin sehr hohe Ablehnungsquote an der Gesamtschule zwingen die Politik zum Handeln. Teile des CDU Antrags auf Aufstockung der Gesamtschule wurde jetzt als Verwaltungsvorlage eingebracht.
Das größte Problem an der Vorlage ist die fehlende Neutralität. Die Verwaltung argumentiert in Ihrer umfangreichen Vorlage sehr stark contra Sekundarschule, ohne die großen Vorteile dieser neuen Schulform angemessen darzustellen. Ob die Vergrößerung der Gesamtschule und deren Aufspaltung auf zwei Standorte überhaupt genehmigt wird ist sehr ungewiss. Sollte die Bezirksregierung diesen Weg nicht genehmigen bliebe alles beim Alten. Dies gilt es tunlichst zu verhindern. Der Workshop bietet die Möglichkeit einen tragfähigen Konsens für einen neuen Schulentwicklungsplan herzustellen und für Nettetal das beste Bildungsangebot zu schaffen.
Prüfauftrag zu einer energieeffizienten Straßenbeleuchtung
Prüfauftrag zu einer energieeffizienten Straßenbeleuchtung unter Berücksichtigung der Verordnung (EG) Nr. 245/2009 der Kommission vom 18. März 2009 zur Durchführung der Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung von Leuchtstofflampen … [PDF]
Antrag auf Abschaffung der Finanz- und Strategiekommission (FSK)
Ziel des Antrages ist es, mehr Transparenz herzustellen und Kosten einzusparen.
Die FSK hat in dieser Wahlperiode bislang 13 Mal nicht-öffentlich getagt. Ursprünglich hatte sie den Namen „Finanzsanierungskommission“. Insbesondere im Hinblick auf die Vielzahl der Einsparbemühungen im Haushalt 2007 machte sie Sinn. So konnte erreicht werden, dass gute Konsoldierungsergebnisse erreicht wurden und nicht jeder angedachte, aber dann doch nicht realisierte Einsparvorschlag frühzeitig die Öffentlichkeit verschreckte.
In dieser Wahlperiode wurde der Name in „Finanz- und Strategiekommission“ verändert. Diesem Namen wird die FSK seit langem nicht mehr gerecht. Eine abgestimmte Strategie gibt es nämlich nicht. Gerade die Ratssitzung vom 14.12.2011 zeigte, dass die FSK ad absurdum geführt wurde. Eine Einigung zum Nachtragshaushalt kam erst in der Ratssitzung – nach Sitzungsunterbrechung – zustande und nicht – wie es eigentlich dem Sinn und Zweck der FSK entsprochen hätte – in der FSK selbst.
Des Weiteren ist die FSK auch nicht effektiv. Effektiv ist sie nicht, weil die Themen logischerweise in den öffentlichen Ausschüssen und damit doppelt behandelt werden. Allerdings findet dann aufgrund der „Vorberatungen“ bzw. durch das „Einholen eines Stimmungsbildes“ oft eine verkürzte Paralleldebatte statt, so dass die Öffentlichkeit den Diskussionsprozess oft nicht transparent nachvollziehen kann.
Auch führt die Vielzahl von Themen-Überschneidungen bei den Entscheidungsträgern oft zu Irritationen. Denn für die, die der FSK angehören, sind die Themen schon hinreichend bekannt. Anderseits ist nicht auszuschließen, dass diejenigen, die nicht der FSK angehören, davon ausgehen, dass die in der FSK behandelnden Themen schon faktisch entschieden worden sind. Jedoch sollten alle Stadtverordnete die Chance haben, an den wichtigen Diskussionsprozessen teilnehmen zu können.
Ferner ist die FSK kostenintensiv. An der FSK nehmen eine Vielzahl von städtischen Spitzenbeamten teil. Die hier entstehenden Personalkosten fallen ohnehin bei den öffentlichen Ausschüssen an, so dass durch den Wegfall der FSK auch Personalkosten eingespart werden. Ferner kommen dazu noch Personalkosten, die für die Organisation einschließlich der Erstellung des Protokolls entfallen.
Auch ist die FSK nicht zwingend erforderlich. Mit dem Ältestenrat gibt es bereits ein zuständiges und effektives Gremium für Organisationsfragen und nicht-öffentliche Themen.
Antrag zur Aufhebung der Begrenzung bei der Vergabe der Ehrenamtskarte NRW auf nur drei Personen
Die Ehrenamtskarte NRW können in Nettetal von allen ehrenamtlich Tätigen beantragt werden, die die Voraussetzungen dazu erfüllen. Eine von der Verwaltung ursprünglich angedachte Begrenzung auf nur drei Personen pro Jahr soll aufgehoben werden. […] [PDF]
Vergünstigungen mit der Ehrenamtskarte in Nettetal [PDF]
Prüfauftrag zur möglichen Wiederinbetriebnahme des Saals Aktuell in Hinsbeck
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, unter welchen Bedingungen der Saal Aktuell als Festsaal für den Stadtteil Hinsbeck wieder genutzt werden könnte. Das Ergebnis ist dem Betriebsausschuss NetteBetrieb sowie dem Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften zur Beratung vorzulegen. […] [PDF]
Anfrage: Wie hoch ist der finanzielle Nachteil, den die Stadt durch die Nichtanpassung der Gewerbesteuer an den fiktiven Hebesatz des GFG erleidet?
Sehr geehrter Bürgermeister Wagner,
wir bitten Sie, uns bis zur nächsten Ratssitzung schriftlich folgende Frage zu beantworten:
Begründung:
In der HFA-Sitzung am 09.06.2011 wurde eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes in 2011 um 10 v.H. mit knapper Mehrheit abgelehnt. Wir argumentierten u.a., dass die Stadt mit der Nichtanhebung des Hebesatzes auf den fiktiven GFG-Hebesatz auf jeden Fall einen finanziellen Nachteil dadurch erleidet, dass die normierte Steuerkraft geringfügig höher ist als die reale Steuerkraft.
Diese Tatsache würde sich auf die künftigen Schlüsselzuweisungen negativ auswirken. Der CDU-Fraktionsvorsitzende erwähnte darauf sinngemäß, dass durch die Nichtanpassung des Gewerbesteuerhebesatzes auf den fiktiven Hebesatz im GFG „nur“ ein finanzieller Nachteil von 2.000 bis 3.000 € entstünde.
Diese Aussage halten wir für äußerst fragwürdig: In der Verwaltungsvorlage Nr. 688/2009-14 und im Vermerk des ZB 22 vom 17.01.2011 wurden die möglichen Einnahmen bei einer Anhebung des Hebesatzes um 10 v.H. mit ca. 244.000 € kalkuliert. Also würde eine Anhebung des Hebesatzes um 1 v.H. ca. 24.400 € ausmachen. Zwischen diesem, durch die Nichterhöhung verbundenen Einnahmeausfall und dem vom CDU-Fraktionsvorsitzenden genannten Nachteil besteht eine erhebliche Differenz. Daher bitten wir Sie, uns die voraussichtlichen finanziellen Nachteile darzustellen.
Hajo Siemes, Fraktionsvorsitzender
Die Antwort der Stadtverwaltung hierzu [PDF]
Anträge der WIN-Fraktion zu den Haushaltsberatungen des Doppelhaushaltes 2011/2012
- Verkleinerung des Rates von 42 auf 38 Mitglieder ab der nächsten Legislaturperiode
- Erhöhung der Gewerbesteuer ab dem HH-Jahr 2012 um 10 v.H.
- Bildung eines Betriebes gewerblicher Art für die Sporthallen
- Einsammeln der Spende i.H.v. 500.000 vom Förderverein Doppelturnhalle e.V.
Gemeinsame Anträge der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und WIN zu den Haushaltsberatungen
Sehr geehrter Bürgermeister Wagner,
anbei die gemeinsame Anträge der Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und WIN zu den Haushaltsberatungen.
Wie mit Herrn Gahlings verabredet, bitten wir darum, die Anträge den Ratsmitgliedern per Nachversand rechtzeitig für die Fraktionsberatungen zukommen zu lassen.
- Verschiebung Straßenbaumaßnahmen [PDF]
- Erhöhung Gewerbesteuer [PDF]
- Konsoldierungsbeitrag städtische Gesellschaften [PDF]
- Parkraumbewirtschaftung [PDF]
- Personalkostenreduzierung [PDF]
- Reduzierung Fraktionskosten [PDF]
- Prüfauftrag Pferdesteuer [PDF]
- Reduzierung Sach- und Betriebsmittelausgaben [PDF]
- Prüfauftrag zur möglichen Schließung der Hauptschule Lobberich [PDF]
Hajo Siemes
Fraktionsvorsitzender WIN-Fraktion
Antrag „Verwendung des städtischen Anteils an der Goerigk-Stiftung“ [PDF]
Sitzungsvorlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 22.1.2011 [PDF]
Stiftungsurkunde im Original (1,3MB) [PDF]
Auszug aus dem Testament der Johanna Goerigk [PDF]
Zugehörige Presselinks:
GN vom 24.2.2011 Kein Stiftungsgeld für Mensa
RP vom 24.2.2011 Hilfe nur für Bedürftige
WZ vom 23.2.2011 Kaldenkirchen: Debatte um Geld aus Goerigk-Stiftung
WZ vom 18.2.2011 Stadt Nettetal erbt 228 461,33 Euro – was tun mit dem vielen Geld?
RP vom 17.2.2011 Streit um Goerigk-Stiftung spitzt sich zu
RP vom 8.2.2011 Stiftungsziel nicht umgehen
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wagner,
ich bitte Sie, die folgende Anfrage in der nächsten öffentlichen Sitzung des Rates zu beantworten.
Anfrage:
Wofür und von wem wurden die Zinserträge aus der Goerigk-Stiftung in der Zeit von 1995 bis 2009 verwendet?
Begründung:
In § 5 der Satzung der Privat-Stiftung Goerigk wird festgelegt, dass die Verteilung der Zinsen zu Gunsten der Bedürftigen in Kaldenkirchen u.a. auch über das Sozialamt der Stadt Nettetal erfolgen kann.
Unseren Informationen nach ist der Stadt Nettetal in dem o.g. Zeitraum neben der Pfarre und der Caritas (230.000 €), der evangelischen Kirchengemeinde Kaldenkirchen (50.000 €) und der Arbeiterwohlfahrt (40.000 €) ein Betrag von 110.000 € zugeflossen.
Unsere Anfrage zielt darauf ab, offen und transparent darzulegen, wofür die Gelder von welchem Fachbereich verwendet wurden, um dem Andenken der Stifterin und dem Stiftungszweck gerecht zu werden.
Hajo Siemes
(Fraktionsvorsitzender der Wählergemeinschaft WIN)
Stellungnahme der WIN-Fraktion im Rat der Stadt Nettetal zur Einrichtung eines eigenen Jugendamtes am 16.12.2010.
Sehr geehrter Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren,
- Die Wählergemeinschaft WIN ist unabhängig und sachorientiert. WIN interessiert sich nicht für den hinter dem Sachthema tobenden Machtkampf. Auch interessiert sich WIN nicht für die Lieblingsfragen der Deutschen: Wer hat Recht? Wer hat Schuld? Wer hat angefangen? WIN interessiert sich für das Wohl Nettetals und heute konkret für die Entwicklung und Entfaltung der Nettetaler Kinder und Jugendlichen sowie für die Stärkung der Erziehungskraft der Nettetaler Familien.
- Wir haben nie einen Hehl daraus gemacht, dass wir die sog. „ergebnisoffene Machbarkeitsstudie“ ablehnen. Daher messen wir der Studie in unserem Abwägungsprozess nur eine sehr geringe Bedeutung bei. Dies ist nicht gegen Prof. Dr. Loffing gerichtet. Jedoch sind aus unserer Sicht 15.000 € sinnlos verplempert worden. Aus diesem Fehler sollte man jedoch lernen und zukünftig alle betroffenen Entscheidungsträger an einem Tisch holen, anstatt irgendeinen Dritten/Unbeteiligten einzuschalten. Man sollte miteinander, statt übereinander reden.
- 1. Inhaltlich lösen wir mit der Abstimmung für ein eigenes Jugendamt ein Wahlversprechen aus unserem Kommunalwahlprogramm ein und kommen so unserem Wählerauftrag nach.2. Nach unserem Politikverständnis wollen wir mit dieser Grundsatzentscheidung gestalten, statt verwalten. Dies können wir in einem städtischen Jugendhilfeausschuss tun. Auch gehört ein eigenes Jugendamt bei Städten in unserer Größe längst zu den Kernaufgaben einer Verwaltung.3. Bei einem eigenen Jugendamt sehen wir mehr Chancen als Risiken, die insbesondere auf eine bessere Verzahnung beruhen. So können Jugendhilfe, Streetworker, Schul- und Sozialverwaltung sowie die örtlichen Träger mit dem eigenen Jugendamt besser verzahnt werden.4. Schließlich berücksichtigen wir mit der Entscheidung für ein eigenes Jugendamt auch die Auswertung aus den Workshops: Die Mehrheit der in diesem Bereich fachlich Tätigen will das eigene Jugendamt.5. Auch der Blick auf die desolate Finanzlage der Stadt lässt keine andere Beurteilung zu: Zum einen spart man durch die Verzahnung auf städtischer Ebene Geld ein. Denn schließlich zahlen wir neben der Kreisjugendamtsumlage für die Kinder-, Jugend- und Familienförderung in Nettetal noch ca. 921.000 Euro zusätzlich. Die Kreisjugendamtsumlage ist in den letzten zehn Jahren um ca. 100 Prozent gestiegen, was mit der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung zu tun hat. Auch Nettetal bleibt von dieser Entwicklung nicht ausgeschlossen. Aber wir können hier vor Ort neben den gesetzlichen Verpflichtungen andere Ziele und Prioritäten setzen, um Kosten einzusparen. Auch werden Entscheidungsprozesse transparenter. Mit der heutigen Entscheidung für das eigene Jugendamt ist eine Kooperation mit dem Kreisjugendamt oder anderen Städten auch nicht ausgeschlossen.6. Nicht zuletzt haben wir Vertrauen in den zuständigen Dezernenten Armin Schönfelder. Der erste Beigeordnete war zuvor fast fünfeinhalb Jahre Kreisjugendamtsdezernent und verfügt somit über die gewünschte Erfahrung, die man insbesondere bei diesem Umgestaltungsprozess benötigt.
- Sie können für eine breite Mehrheit im Rat sorgen, wenn Sie wie die WIN-Fraktion für das eigene Jugendamt stimmen. Also nehmen Sie ihr Herz in die Hand und schließen sich dem an. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Hajo Siemes
(Fraktionsvorsitzender der Wählergemeinschaft WIN)
Der Rat der Stadt Nettetal wird in seiner Sitzung am 1. Juli 2010 die Bestellung eines ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten für die Stadt Nettetal beschließen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Senioren hat in seiner Sitzung vom 18. Mai dem Antrag der WIN-Fraktion einstimmig zugestimmt!
Der Ausschuß folgt damit einem Antrag der WIN-Fraktion von Oktober 2009:
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wagner,
ich bitte Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung des nächsten Ausschusses für Arbeit, Soziales, Wohnen und Senioren aufzunehmen:
Antrag:
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Wohnen und Senioren möge dem Rat empfehlen, eine Satzung über die Wahrung der Rechte von Menschen mit Behinderung zu erlassen und einen oder mehrere ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten zu bestellen.
Begründung:
In der Stadt Nettetal leben ca. 2.900 Menschen mit Behinderung. Zur Zeit wird gem. § 13 Abs. 6 der Hauptsatzung für die Wahrnehmung der örtlichen Belange von Menschen mit Behinderung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz NRW der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Wohnen und Senioren bestimmt.
Die bisherige in Nettetal bestehende politische Struktur wird den Menschen mit Behinderung nicht gerecht: Der entsprechende Ausschuss tagt grundsätzlich nur zweimal im Jahr. Wir möchten, dass Menschen mit Behinderung eine/n konkrete/n und ständige/n Ansprechpartner/in bekommen, damit ihnen somit schnellere Hilfe zuteil wird. Durch die Bestellung von ehrenamtlichen Behindertenbeauftragten entstehen der Stadt Nettetal – wenn überhaupt – nur geringe Kosten. Solche wären im Anbetracht zu den Belangen von Menschen mit Behinderung aber mehr als gerechtfertigt.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Christa Geritz
Katalog Angebote für Behinderte: Strukturen und Unterstützung (PDF, 30 Seiten, 167 KB)
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